Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der twopeaks digital GmbH für Leistungen auf Grundlage von Aufwandsschätzung, Statement of Work und festem Projektteam.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der twopeaks digital GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
Diese AGB gelten ergänzend, soweit in einem Rahmenvertrag, Projekteinzelvertrag, Statement of Work oder einer sonstigen Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Bei Widersprüchen gehen die jeweiligen Individualvereinbarungen diesen AGB vor.
2. Angebote und Schätzungen
Aufwandsschätzungen sind Richtwerte und stellen keine verbindliche Preiszusage dar. Sie gelten als Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung im Sinne des § 1170a ABGB. Zeichnet sich eine beträchtliche und unvermeidliche Überschreitung ab, informieren wir den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann in diesem Fall gemäß § 1170a Abs. 2 ABGB unter angemessener Vergütung der bereits erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten oder der Fortsetzung zustimmen. Das weitere Vorgehen sowie die Auswirkungen auf Vergütung und Termine werden dokumentiert.
3. Projekteinzelvertrag und Statement of Work
Der konkrete Leistungsumfang jedes Projekts wird in einem Projekteinzelvertrag oder Statement of Work mit Meilensteinen, Abnahmekriterien, Terminen, Mitwirkungspflichten und Abrechnung festgelegt. Ein gegebenenfalls geschlossener Rahmenvertrag, der Projekteinzelvertrag beziehungsweise das Statement of Work und diese AGB bilden gemeinsam die Vertragsgrundlage; ihr Vorrang richtet sich nach Ziffer 1.
4. Leistungserbringung und Team
Wir erbringen Leistungen mit einem Team aus Entwicklung, Projektleitung und Qualitätssicherung. Die Auswahl der eingesetzten Personen obliegt uns. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Personen, exklusive Verfügbarkeit oder eine bestimmte Auslastung. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigene.
5. Mitwirkung des Kunden
- Benennung fester Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
- Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testdaten und Freigaben.
- Fristgerechte Prüfung und Abnahme von Meilensteinen.
- Verzögerungen, die durch unterlassene Mitwirkung verursacht werden, verschieben die betroffenen Termine angemessen und begründen insoweit keinen Anspruch gegen uns; der dadurch entstehende, nachgewiesene Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
6. Änderungen
Änderungen am vereinbarten Umfang erfolgen ausschließlich über ein dokumentiertes Ticket oder einen Change Request. Die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Aufwand, Vergütung und Termine werden vor der Umsetzung festgehalten und von den dafür benannten Ansprechpartnern freigegeben. Mündliche Änderungswünsche begründen keine Leistungspflicht.
7. Abnahme
Jeder Meilenstein wird gegen die vereinbarten Abnahmekriterien geprüft. Mit der Mitteilung der Abnahmebereitschaft weisen wir auf den Beginn der Abnahmefrist und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung hin. Der Kunde nimmt die Leistung innerhalb von 10 Werktagen ab oder meldet konkrete, auf die Abnahmekriterien bezogene Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch eine solche Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
8. Vergütung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt nach dem Statement of Work, üblicherweise in Abschlagszahlungen je Meilenstein. Beratung, Konzeption, Analyse, Reviews, Projektleitung, Dokumentation und Kommunikation sind abrechenbare Leistungen. Das Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten ist kostenfrei; darüber hinausgehende Leistungen werden zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
Zahlungsziel 14 Tage netto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang einzustellen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.
9. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge und generisches Know-how bleiben bei uns; hieran wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Rechte an Open-Source-Bestandteilen richten sich nach der jeweiligen Lizenz.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, auch über das Projektende hinaus. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Wir dürfen den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
11. Einsatz von KI-Werkzeugen
Standard ist die Entwicklung ohne KI-Werkzeuge. Ein Einsatz erfolgt nur, wenn er im Statement of Work vereinbart ist; dort werden Werkzeuge, zugelassene Bereiche, Anbieter, Region und Aufbewahrungsfristen festgehalten. Die Verantwortung für die gelieferten Ergebnisse bleibt unabhängig davon bei uns.
12. Betreuung und Reaktionszeiten
Betreuung erfolgt zu Geschäftszeiten von 10:30 bis 18:30 Uhr oder nach Vereinbarung mit den im Vertrag festgelegten Reaktionszeiten. Ein 24/7-Bereitschaftsdienst ist nicht geschuldet. Support- und Wartungsleistungen bedürfen einer eigenen Vereinbarung.
13. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten die vereinbarte Beschaffenheit nach dem bei Vertragsschluss maßgeblichen Stand der Technik. Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu melden.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen zwingendes Recht eine unbeschränkte Haftung vorsieht. Für grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie, soweit gesetzlich zulässig, für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Eine in einer Individualvereinbarung ausdrücklich festgelegte Haftungshöchstgrenze gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Vorsatz, Personenschäden oder sonstige zwingende Haftung. Der Kunde sorgt für regelmäßige, getestete Datensicherungen, soweit deren Erstellung nicht ausdrücklich Teil unserer vereinbarten Leistungen ist. Bei Datenverlust ist die Ersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.
14. Laufzeit und Kündigung
Projekte enden mit der Abnahme der abschließenden Leistung. Offene Zahlungsansprüche und nachvertragliche Pflichten bleiben davon unberührt. Für laufende Leistungen, insbesondere Support, Wartung oder Administration, werden Laufzeit und Kündigungsfrist in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wesentlichem Zahlungsverzug trotz angemessener Nachfrist, erheblich unterlassener Mitwirkung oder schwerwiegendem beziehungsweise trotz Abmahnung wiederholtem unangemessenem Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitenden.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für Bregenz sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Textform im Sinne dieser Bedingungen umfasst E-Mail und die einer Partei eindeutig zuordenbare Dokumentation in einem vereinbarten Projekt- oder Ticketsystem, sofern eine Individualvereinbarung keine strengere Form vorsieht.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern keine Individualvereinbarung etwas anderes bestimmt.
Stand: September 2026